Für eine nachhaltige Finanztaxonomie im Einklang mit der EU-Wasserstoffstrategie

11 März 2021, 13:15

Trees and Buildings

Gemeinsamer Brief der unterzeichnenden Unternehmen an die zuständigen Kommissar*innen der Europäischen Kommission.

Brüssel, 11. März 2021

An:
Herr Frans Timmermans, Executive Vice-President for the European Green Deal
Herr Valdis Dombrovskis, Executive Vice-President for An Economy that Works for People
Herr Thierry Breton, Commissioner for Internal Market
Frau Kadri Simson, Commissioner for Energy
Frau Mairead McGuinness, Commissioner for Financial Services


Sehr geehrter Herr Vizepräsident Timmermans, sehr geehrter Herr Vizepräsident Dombrovskis sehr geehrter Herr Kommissar Breton sehr geehrte Frau Kommissarin Simson sehr geehrte Frau Kommissarin McGuinness.

Die Europäische Union hat eine ehrgeizige Strategie für sauberen Wasserstoff verabschiedet, und die Unterzeichner dieses Briefes stehen fest hinter ihr. Jetzt ist es an der Zeit, für einen Rechtsrahmen zu sorgen, der diese ehrgeizige Strategie wirklich unterstützt. In diesem Zusammenhang sollte der bevorstehende delegierte Rechtsakt der Taxonomie-Verordnung zum Klimawandel keine unverhältnismäßigen Beschränkungen für die Wasserstoffproduktion einführen.

Während Wasserstoff der Energievektor sein soll, der in der Lage ist, schwer zu dekarbonisierende Sektoren bei der Reduktion ihrer CO2-Emissionen zu unterstützen, auf dem Weg zu einem kohlenstoffneutralen Europa zu begleiten und erneuerbare Energien weiter zu integrieren, werden heute 95% des Wasserstoffs aus fossilen Brennstoffen hergestellt. In diesem Zusammenhang sind ehrgeizige und schnelle industrielle Einführungspfade erforderlich, um die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbarem und emissionsarmem Wasserstoff zu erhöhen und Größenvorteile, Kostensenkungen und eine stärkere Führungsrolle der EU zu initiieren. Dies wiederum wird es industriellen Verbrauchern und dem Verkehrssektor ermöglichen, auf fossile Brennstoffe zu verzichten.

Mit emissionsarmem Strom erzeugter Wasserstoff bringt sowohl eine hohe Emissionsreduktion als auch starke Synergien mit erneuerbarem Wasserstoff, da Technologie und Kostenstrukturen ähnlich sind.

Beispielsweise hat Wasserstoff, der durch Elektrolyse mit Strom aus dem französischen oder nordischen Stromnetz erzeugt wird, einen CO2-Fußabdruck von weniger als 3 kgCO2eq/kgH2 [1], d.h. eine Verringerung der Treibhausgas-Emissionen um ca. 70 % im Vergleich zu einem fossilen Vergleichsprodukt wie Wasserstoff auf fossiler Basis (RED II-Anforderungen). Die vorgeschlagenen Kriterien des Entwurfs des delegierten Rechtsakts würden derartigen Wasserstoff nicht als taxonomiefähig qualifizieren.

Darüber hinaus besteht bei diesem zu restriktiven Schwellenwert für die Einsparung von Treibhausgas-Emissionen bei der Wasserstoffherstellung die Gefahr, dass mit einer konsistenten LCA Methodik (Lifecycle Assessment Methodik) die Nutzung von Solarenergie zur Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff durch Elektrolyse ausgeschlossen wird. Zum Beispiel wird Wasserstoff, der durch Elektrolyse mit Solarenergie hergestellt wird, mit 3,22 kgCO2 eq/kgH2 [2] bewertet.

Die Unterzeichner halten es für unerlässlich, dass das technische Kriterium in Bezug auf Wasserstoff, wie es im Entwurf des delegierten Rechtsakts zum Klimawandel festgelegt ist, mit der bestehenden EU-Gesetzgebung in Einklang gebracht wird und dass die Angleichung an die Nachhaltigkeitskriterien der RED II sichergestellt wird - so wie es für andere unter die RED II fallende Energieträger geschehen ist.

Die Unterzeichner sind besorgt, dass das gegenwärtig vorgeschlagene Kriterium von 2,256 kgCO2eq/kgH2 die regulatorische Debatte über den EU-Wasserstoffrahmen weitgehend vorwegnimmt und den Führungsanspruch der EU untergräbt, während es die mit den Pariser Zielen kompatiblen Lösungsoptionen unnötig einschränkt.

Dieses Kriterium würde auch im Widerspruch zur Mitteilung über eine Wasserstoffstrategie für ein klimaneutrales Europa stehen, die vom zuständigen Direktorat der Kommission im Juli 2020 herausgegeben wurde, da die Kategorie des strombasierten Wasserstoffs bei Beibehaltung dieses Schwellenwerts obsolet werden würde.

Aus diesen Gründen fordern die Unterzeichner die Europäische Kommission auf, bei der Überarbeitung des delegierten Rechtsakts zum Klimawandel dem Wasserstoff besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Unterzeichnende
  • CEA – François Jacq, General Administrator
  • EDF – Jean-Bernard Lévy, CEO
  • ENGIE – Catherine MacGregor, CEO
  • France Hydrogène – Philippe Boucly, Chairman
  • Fortum – Markus Rauramo, CEO
  • McPhy – Pascal Mauberger, Chairman
  • MVM Group – György Kóbor, Chairman & CEO
  • SN Nuclearelectrica SA – Cosmin Ghita, CEO
  • Uniper – Andreas Schierenbeck, CEO
  • VICAT – Guy Sidos, CEO
  • VTT – Antti Vasara, CEO
  • CEZ Group – Bohdan Zronek, Member of Board and Chief Nuclear Officer
  • UPM – Tapio Korpeinen, Chief Financial Officer
  • ABB – Sébastien Meunier, Vice President Public Affairs ABB France
  • ArcelorMittal – Robert Jan Jeekel, Head of European Union Institutional Affairs
  • Slovenské elektrárne, a. s – Robert Jambrich, Head of International Relations, European

[1] Quelle: ADEME’s Carbone Database (assessments for France, calculations based on full life cycle assessment)

[2] Quelle: ADEME’s Carbone Database (assessments for France, calculations based on full life cycle assessment)