Das „Fit for 55“-Paket der EU: unsere zentralen Take-aways

19 Juli 2021, 14:20

Eine ambitionierte, kosteneffiziente, technologieneutrale und faire Energie- und Klimagesetzgebung ist entscheidend, um die Weichen in eine klimaneutrale Zukunft zu stellen.

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Am 14. Juli 2021 hat die Europäische Kommission das umfangreiche Gesetzespaket „Fit for 55“ veröffentlicht, das praktisch alle EU-Klima- und Energiegesetze berührt. Der Anspruch des Pakets ist es, das neue, verschärfte Ziel von 55% weniger CO2-Emissionen bis 2030 (i. Vgl. zu 1990) zu erreichen.

Die Fortum-Gruppe begrüßt das Paket "Fit for 55": Es bringt die EU auf den richtigen Weg in Richtung Klimaneutralität bis 2050 und verdeutlicht die weltweite Führungsrolle der EU bei der Eindämmung des Klimawandels. Für die notwendige Transformation der europäischen Wirtschaft wird es dabei allerdings entscheidend sein, auch einen kosteneffizienten und technologieneutralen Ansatz zu verfolgen.

Unsere Kernbotschaften zu dem Paket:

Gleichmäßigere Bemühungen um Dekarbonisierung in allen Sektoren

Im Paket "Fit für 55" wird die kosteneffiziente Aufteilung der Anstrengungen auf verschiedene Sektoren hervorgehoben - Fortum unterstützt diesen Ansatz nachdrücklich. Die Integration der Sektoren durch Elektrifizierung und Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und kohlenstoffarmen Energiequellen spielen eine wichtige Rolle bei der Dekarbonisierung und steigern sowohl die Kosten- als auch die Energieeffizienz.

Ziele und Rechtsinstrumente müssen besser aufeinander abgestimmt werden

Auf den ersten Blick scheint das Paket "Fit for 55" einen ausgewogenen Ansatz für verschiedene Klima- und Energiepolitikbereiche zu bieten. Die Synchronisierung von Zielen und verschiedenen Rechtsinstrumenten bleibt jedoch auch in Zukunft ein zentrales Thema. So ist es von großer Bedeutung, eine Koordinierung zwischen der Emissionshandelsrichtlinie, der parallelen Überarbeitung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (REDII) zu ermöglichen. Elektrischer Strom und Wasserstoff aus erneuerbaren und kohlenstoffarmen Energiequellen tragen zusammen mit einer höheren Energieeffizienz zur Erreichung des EU-Klimaziels bei.

Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Gebäude und Verkehr begrüßt

CO2-Bepreisung ist das kosteneffizienteste, technologieneutralste und flexibelste Instrument zur Emissionsreduktion. Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission, ein eigenständiges Emissionshandelssystem für die Beheizung von Gebäuden und den Verkehr mit einem separaten Kohlenstoffpreis einzurichten, der sich schrittweise dem bestehenden europäischen Haupt-Emissionshandelssystem (EU-ETS) annähert. Es ist ein angemessener Ansatz, die CO2-Bepreisung auf neue Sektoren auszudehnen, ohne das Funktionieren des bestehenden EU-ETS zu gefährden.

ETS-Vorschlag erhöht die Vorhersehbarkeit der Bemühungen um Dekarbonisierung

Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission, das bestehende EU-ETS zu stärken, indem der Lineare Reduktionsfaktor (LRF) des ETS ab dem Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschriften auf 4,2 % angehoben, die Obergrenze angepasst und die Marktstabilitätsreserve (MSR) gestärkt wird. Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission, die Aufnahmerate des MSR bis 2030 auf 24 % zu erhöhen. Diese Änderungen ermöglichen Unternehmen die lang erwartete Vorhersehbarkeit im Hinblick auf ihre Bemühungen um Dekarbonisierung.

REDII mit erhöhtem Ehrgeiz für erneuerbare Energien unterstützt das Klimaziel

  • Erneuerbare Energiequellen tragen wesentlich zur weiteren Dekarbonisierung des Energiesektors bei und müssen durch saubere, dispatch-fähige Technologien wie kohlenstoffarmen Strom, Energiespeicherung und Wasserstoff aus erneuerbaren Energien und kohlenstoffarmen Energiequellen ergänzt werden.
  • Der überarbeitete REDII-Vorschlag deckt erneuerbaren Wasserstoff ab, während Wasserstoff, der aus kohlenstoffarmer Energie hergestellt wird, dem bis Ende des Jahres fälligen Gas-Dekarbonisierungspaket überlassen wurde. Die Gewährleistung von Kohärenz zwischen diesen Legislativvorschlägen ist von entscheidender Bedeutung.

Die Wasserstoffgesetzgebung muss ausgewogen und technologieneutral sein

  • Wasserstoff als aufstrebende Technologie erfordert die Schaffung eines konsistenten und geschäftsorientierten EU-Rechtsrahmens. Während der weitere Ausbau erneuerbarer Energien für die Wasserstoffentwicklung von entscheidender Bedeutung sein wird, wird die Beschränkung auf neu gebaute erneuerbare Anlagen ("Additionality“-Prinzip") keine kosteneffiziente und schnelle Entwicklung der europäischen Wasserstoffwirtschaft ermöglichen.
  • Die EU-Wasserstoff-Gesetzgebung sollte den Emissionsgehalt und ein robustes und vertrauenswürdiges System von Herkunftsnachweisen als Hauptgrundlage nehmen.

CBAM soll die Klimabemühungen der Drittländer verstärken

Ein völlig neues legislatives Element im Paket "Fit for 55" ist der Vorschlag für den Mechanismus eines Kohlenstoff-Grenzausgleichs (CBAM), der Stromimporte von außerhalb der EU umfasst. Dieser wird zwar die Wettbewerbsfähigkeit der EU-eigenen Produktion unterstützen, aber auch Drittländer ermutigen, ihre Klimaregulierungs- und Emissionspreissysteme zu entwickeln. Es bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der WTO-Kompatibilität sowie negativer Reaktionen wichtiger Handelspartner wie den USA.